Was ist eine Marke?
Marken sind unterscheidungskräftige Zeichen wie Namen, Wörter, Unterschriften, Buchstaben, Symbole, Zahlen, Bezeichnungen, Siegel, Entwürfe, Zeichnungen, Bilder, charakteristische Gravuren, Verpackungen, Bildelemente, Formen, Farben oder Kombinationen daraus sowie sonstige Zeichen oder Zeichenkombinationen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheiden oder hierfür bestimmt sind. Auch ein Klang oder ein Geruch kann als Marke gelten.
Wichtige Informationen zur Markenanmeldung
- Der Markenschutz gilt ab dem Eintragungsdatum für zehn (10) Jahre und kann um denselben Zeitraum verlängert werden.
- Der Inhaber kann die Marke übertragen, ihre Nutzung lizenzieren, sie vermieten, verpfänden oder an Dritte verschenken.
- Ein Übertragungs- oder Lizenzvertrag muss bei der Saudi Authority for Intellectual Property (SAIP) eingetragen werden.
- Unser Team bei Asas Law Firm and Legal Consultations prüft und erstellt den bei der SAIP einzureichenden Antrag innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
- Die Prüfung des Antrags durch die SAIP kann bis zu vierzehn (14) Tage dauern.
- Bei einer Annahme unter Änderungsvorbehalt müssen die Änderungen innerhalb von neunzig (90) Tagen nach der Annahme eingereicht werden. Andernfalls gilt der Antrag als aufgegeben.
- Bei einer Ablehnung beträgt die Änderungsfrist zehn (10) Tage ab dem Ablehnungsdatum.
- Nach Annahme wird die Marke für sechzig (60) Tage im Amtsblatt für geistiges Eigentum veröffentlicht, damit Widersprüche erhoben werden können.
- Asas Law Firm and Legal Consultations garantiert keine Annahme der Markenanmeldung. Bereits gezahlte Honorare werden nur erstattet, wenn der Kanzlei bei der Anmeldung ein Fehler unterläuft.
Was erhält der Markeninhaber?
- Eine Markeneintragungsnummer.
- Eine Eintragungsurkunde mit Name, Stadt und Staatsangehörigkeit des Inhabers sowie den für zehn Jahre erfassten Waren oder Dienstleistungen.
- Veröffentlichung der Marke und der Urkundenangaben auf der SAIP-Website und im Amtsblatt für geistiges Eigentum.
Erforderliche Unterlagen
- Name, Anschrift und Staatsangehörigkeit des Antragstellers/Markeninhabers (natürliche oder juristische Person), Handelsregister und Gründungsunterlagen.
- Digitale Originaldatei der Marke: Auflösung zwischen 200 und 400 Pixeln, höchstens 1 MB, Format JPG oder JPEG.
- Vollmacht für einen Vertreter bei der SAIP zur Markenanmeldung.
- Gewünschte Markenart: Bildmarke, kombinierte Wort-/Bildmarke oder Klangmarke.
- Beglaubigte Übersetzung der Marke ins Arabische — diese stellen wir dem Mandanten bereit.
- Name der Marke.
- Beschreibung der Marke mit höchstens 549 Zeichen — diese erstellen wir für den Mandanten.
